Auszug aus dem Inhalt von Deutsches Rechtswörterbuch
Zur Zeit der Hochblüte der dt. hist. Lexikographie gründete die kgl. preuß. Akademie der Wissenschaften 1896 eine Kommission für ein Wörterbuch zur älteren dt. Rechtssprache, der die Rechtshistoriker Karl von Amira, Heinrich Brunner, Ferdinand Frensdorff, Otto von Gierke und Richard Schröder, der Historiker Ernst Dümmler sowie der Sprachhistoriker Karl Weinhold angehörten. Der erste Bericht der Komm. in der ZRG GA 18 (1897) stellte das Konzept vor: „Nur ein Wörterbuch der deutschen, ...
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