Das Wort D. ist im 17./18. Jh. aus dem Franz. (domaine) in die dt. Rechtssprache eingegangen (Dominium, öffentlich-rechtlich). Der Begriff reicht, teils mehrfach gewandelt u. überlagert, von der Bezeichnung des gesamten Grundvermögens des Herrschers bzw. des Staates bis zu der lediglich der landwirtschaftl. Staatsbetriebe.Die Könige der Franken übernahmen bei ihrem Eindringen in das röm. Gebiet (Völkerwanderung) die bisherigen Staatsgüter (fisci Caesaris) u. weites herrenloses Land. ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Domänen sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.