Auszug aus dem Inhalt von Durchbohrung der Urkunde
Für den fränk. Prozess kennen salisches u. ribuarisches Recht als förmliche Urkundenschelte die D. von Urk., die nicht des Kg. sind. Die Lex Ribuaria (c. 62 [59]) verlangt darauf die Verteidigung der carta in iudicio perforata durch den Schreiber (cancellarius), dessen Eid vom Scheltenden durch Zweikampf verlegt werden kann. Für den verstorbenen Schreiber kann der Urk.produzent den Beweis antreten, wenn zwei Urk. des Schreibers zum Schriftvergleich vorliegen; der Zweikampf scheidet dann aus. ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Durchbohrung der Urkunde sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 1 Seite 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.