Das E. (Österr., SZGB: BauR) ist eine jur. Konstruktion der zweiten Hälfte des 19. Jh. Es ist das veräußerliche u. vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks Eigentum an einer Baulichkeit zu haben, ohne also Eigentümer des Grundstücks zu sein. Dies entsprach dem Bestreben der Bodenreformbewegungen (Bodenreform), Liegenschaften in billiger Weise (ohne ihren Erwerb, nur gegen mäßige Zinszahlungen) einer Bebauung für Wohnzwecke zugänglich zu machen. Das ...
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