E. ist ein notarieller Vertrag, durch den der Erblasser einen Erben einsetzt und/oder Vermächtnisse u. Auflagen anordnet (§§ 1941, 2276 I BGB). Seine Besonderheit besteht darin, dass er die Vertragsparteien dazu berechtigt, die Erbfolge (Erbfolgeordnungen) – auch abweichend vom gesetzlichen Erbrecht – bindend festzulegen. Wie der E. entstanden ist, u. wo er seinen Ursprung hat, ist in der Lit. des 19. Jh. wiederholt erörtert worden. Dabei ging es vornehmlich um die Frage der ...
Schlagwort
Dem Stichwort Erbvertrag ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 3 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.