Ahd. ēwa f. (8. Jh.), mhd. ē(we), as. ēo m., ae. aewe n., afr. ēwa, ēwe gelten als Bezeichnungen für den Begriff ‚Sitte, Recht‘. Mit ahd. ēwig adj. u. ahd. ēwa f. werden sie auf eine idg. Wz. mit der Bedeutung ‚Lebenszeit, Ewigkeit‘ zurückgeführt. Das ahd. ē. ‚Sitte, Recht‘ gehört zu den Grundbegriffen frühma. Rechtsterminologie. Der terminus technicus begegnet bereits in den Leges barbarorum (5.–9. Jh.), die in der Bildungssprache Latein abgefasst sind, in diesem ...
Schlagwort
Dem Stichwort Ewa ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.