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Artikel Fallrecht
Band I

Fallrecht

Reimann, Mathias

Auszug aus dem Inhalt von Fallrecht

F. ist die Summe von Gerichtsentscheidungen, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus Wirkung entfalten. Es steht damit im Gegensatz zu Gesetzes-, Gewohnheitsrecht u. wiss. Recht. Sinnvollerweise unterscheidet man zwischen dem Beitrag des F. zur dt. Rechtsentw. u. dem Problem seiner Bindungswirkung; zudem bietet sich ein Vergleich mit der Rolle des F. im common law (Englisches Recht) an. I. Bedeutung für die Rechtsentwicklung In der dt. Rechtsentw. hat F. eine wichtige u. oft ...

Verweise

Fallrecht verweist auf folgende Stichwörter
Absolutismus Aktenversendung Bundesgerichtshof Bundesrepublik Deutschland Communis opinio doctorum Corpus Iuris Canonici Corpus Iuris Civilis Englisches Recht Europäische Gemeinschaften, Europäische Union Freirechtsbewegung Frühkonstitutionalismus Gerichtsgebrauch Gesetzgebung Gewohnheitsrecht Interessenjurisprudenz Ius Commune Juristenfakultäten Kameralistik Kodifikation Kommentierverbot Konsilien, Konsiliensammlungen Nationalsozialismus Nationalsozialistisches Recht Positivismus Rat, Ratsgerichtsbarkeit Reichshofrat Schöffen Treu und Glauben Universitäten Urteil Usus modernus Verfassungsgerichtsbarkeit Vernunftrecht

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Fallrecht:
Allgemeines Landrecht (Preußen) Communis opinio doctorum Englisches Recht Irisches Recht Islamisches Recht Kodifikationsstreit Rechtsquellen

Schlagwort

Dem Stichwort Fallrecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Rechtsprechung;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.fallrecht

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Erich Schmidt Verlag        Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)        Zeitschrift für deutsche Philologie

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