Die F. (auch fistuca) ist ein altertümliches Rechtssymbol (Rechtssymbolik, Rechtssymbole), das schon zur Zeit der Volksrechte bei einer Reihe von Rechtshandlungen Verwendung fand. So beruhte der Formalismus des Wettvertrages (Wette) auf der Übergabe einer F. Ebenso spielte das Symbol eine Rolle bei der Bürgschaft, bei der Affatomie, bei der Erbteilung u. bei der Bestellung eines Prozessvertreters. Zuwurf oder Übergabe einer F. stellte den Normalritus bei der Auflassung dar, der ursprünglich ...
Schlagwort
Dem Stichwort Festuca ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.