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Artikel Gelehrte Richter
Band II

Gelehrte Richter

Oestmann, Peter

Auszug aus dem Inhalt von Gelehrte Richter

Unter G. versteht man diejenigen Richter, die im Gegensatz zum Laienrichter ihre Rechtskenntnisse durch ein Hochschulstudium erworben haben. In spätma. u. frühneuzeitlichen Höflichkeitsbekundungen hatten sie den Anspruch, als „Gelehrte“ angesprochen u. bezeichnet zu werden. Das Auftauchen G. ist hist. untrennbar mit der Rezeption des röm. u. kan. Rechts (Rezeption des römischen Rechts, Kanonisches Recht) verbunden. Im ma. ungelehrten Verfahren benötigte man noch keine G. Die ...

Verweise

Gelehrte Richter verweist auf folgende Stichwörter
Akademische Grade Anwalt Appellation Beisitzer Constitutio Criminalis Carolina Delegation Geistliche Gerichtsbarkeit Gelehrte Räte Gerichtsverfassung Juristenfakultäten Kanonisches Recht Laienrichter Nürnberg Oberhof Patrimonialgerichtsbarkeit Rat, Ratsgerichtsbarkeit Rechtsgewohnheiten Rechtswissenschaft Reichshofrat Reichsjustizgesetze Rezeption des römischen Rechts Richter Schöffen Stadtgerichte Trier Universitäten Urteiler Urteilsfindung Urteilsschelte

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Gelehrte Richter:
Englisches Recht Friedrich II. (1194-1250) Gelehrtes Recht Gericht Glossen zum Sachsenspiegel Judicium parium Kammergericht, königliches Kommissar Rechtsfindung

Schlagwörter

Dem Stichwort Gelehrte Richter sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Gelehrtes Recht; Ius commune; Gemeines Recht; Kammergerichte; Rezeption;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.gelehrte_richter

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