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Artikel Gemeinderschaft
Band II

Gemeinderschaft

Ogris, Werner

Auszug aus dem Inhalt von Gemeinderschaft

G. ist eine nach den Grundsätzen der Gesamthand aufgebaute Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die zur G. zusammengeschlossenen Personen (Gemeinder) bilden eine rechtliche Einheit, die sich jedoch nicht von der Summe ihrer Mitglieder unterscheidet und deren Wille, Rechte und Pflichten identisch sind mit jenen der Mitberechtigten. Die G. kann daher nur durch gemeinsames Handeln aller Gemeinder wirksam werden. Durch diese Konstruktion unterscheidet sich die G. von der ...

Verweise

Gemeinderschaft verweist auf folgende Stichwörter
Adel Eintrittsrecht Erbrecht Ganerben Genossenschaft, Genossenschaftsrecht Hanse Haus Juristische Person Kündigung Markgenossenschaft Sippe Stadt

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Gemeinderschaft:
Erbrecht Erbvertrag Ganerben Genossenschaft, Genossenschaftsrecht

Schlagwörter

Dem Stichwort Gemeinderschaft sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Vereinigung; Erbrecht; Familienrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.gemeinderschaft

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