G. findet sich in der Zusammenfassung aus grund (mhd. grunt, ahd. grunt, as. grund, germ. *grundu „Grund, Boden“) und eigen (got. aigin, ahd. eigan) seit der Mitte des 14. Jh.s mit grundeigen als Übersetzung für allod (unbelasteter, freier Besitz an einer Bodenfläche [Allod, Allodifikation]). In der älteren dt. Rechtssprache tritt der Terminus G. selten auf, da eigen bereits die Bedeutung eines „von gemeiner Nutzung freien Grundbesitzes“ einnimmt (DRW III, 1321, vgl. z.B. Ssp Ldr I ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Grundeigentum sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 1 Seite 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.