Das H. (ius hegerorum, ius indaginis, hegerecht, DRW IV, 1425) gehört zu den ma. Rodungsrechten. Hag heißt Gehölz, Gebüsch, Hecke, auch Rodung (hagon = Rodung, bifanc UB Fulda, 478). Hagenorte waren auf Rodungsboden angelegte bäuerliche Siedlungen.Das Ursprungsgebiet des H. war das Weserbergland. Als ältestes Zeugnis gilt die Privilegierung der Kolonisten von Eschershausen durch Bischof Udo von Hildesheim (reg. 1079–1114), bestätigt von Bischof Bernhard von Hildesheim (Helbig/Weinrich ...
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