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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Artikel Hochheben
Band II

Hochheben

Schempf, Herbert

Auszug aus dem Inhalt von Hochheben

Lat. levare, als Rechtsgeste (Rechtsymbolik, Rechtssymbole) in unterschiedlichen Bedeutungen:1. Personen, die man ehren will, hebt man hoch. Der neue König wird auf den Schild gehoben und unter Beifall herumgetragen. So bei den Goten, Iren und Langobarden und nochmals bei Lothar von Supplinburg (Lothar III. [1075–1137]), dessen Anhänger durch eine solche Schilderhebung versuchten, die Wahl ihres Kandidaten durchzusetzen. Bei den Merowingern (Fränkisches Reich) ist dies nur dort bezeugt, wo ...

Verweise

Hochheben verweist auf folgende Stichwörter
Aufnehmen eines Kindes Aussetzen eines Kindes Banner Bauopfer Brauchtum und Recht Buße Fränkisches Reich Gutsherrschaft Haustür Heischen Herrschaft Hochzeitsbräuche Krieg König Königswahl Rechtsfähigkeit Schild Stab

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Hochheben:
Kindestötung Prellen, Schupfen

Schlagwörter

Dem Stichwort Hochheben sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Volkskunde; Brauchtum; Symbolik;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.hochheben

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Erich Schmidt Verlag        Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)        Zeitschrift für deutsche Philologie

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