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Artikel Konkordat
Band III

Konkordat

Becker, Hans-Jürgen

Auszug aus dem Inhalt von Konkordat

I. Mittelalter und Neuzeit Ein K. ist ein Abkommen zwischen dem Hl. Stuhl (Vatikan) und einem Staat auf kirchenpolit. Gebiet. Die Bezeichnung K. setzte sich erst im 15. Jh. durch; zuvor wurden solche Verträge in den Quellen als concordia, pax, tractatus oder capitula concordata bezeichnet. Der Codex Iuris Canonici von 1983 verwendet die Begriffe concordata und conventiones. In der frühen Periode sind die K. der Form nach entweder zwei vom Papst und dem weltl. Herrscher gesondert ...

Verweise

Konkordat verweist auf folgende Stichwörter
Absolutismus Annaten Baden Basel Bayern Bischof Brandenburg Bremen Codex Iuris Canonici Dispens Freiheit Gesetz Hamburg Hannover Investitur Investiturstreit Kirche Konstanz Konzil Konziliarismus Lateran Lettland Litauen Mecklenburg-Vorpommern Nationalkirchentum Nationalsozialismus Oldenburg Parität Patronat Polen Portugal Preußen Regierung Reich Reichsabschiede Reichshofrat Reichspublizistik Religionsfreiheit Rheinbund Rumänien Sachsen Sachsen-Anhalt Serbien Spanien Staat Staatskirchenrecht Säkularisation Temporalien Thüringen Ungarn Vatikan Völkerrecht Weimarer Reichsverfassung Wormser Konkordat Württemberg Österreich

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Konkordat:
Absolutismus Bischof Dotation Französisches Recht Friedrich III. (1415-1493) Kirchenzehnt Nikolaus von Kues (1401-1464) Österreich Phillips, George (1804-1872) Politische Klausel

Schlagwörter

Dem Stichwort Konkordat sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Kirche und Kirchenrecht; Verfassung und Verfassungsrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.konkordat

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