I. Mittelalter und Neuzeit Ein K. ist ein Abkommen zwischen dem Hl. Stuhl (Vatikan) und einem Staat auf kirchenpolit. Gebiet. Die Bezeichnung K. setzte sich erst im 15. Jh. durch; zuvor wurden solche Verträge in den Quellen als concordia, pax, tractatus oder capitula concordata bezeichnet. Der Codex Iuris Canonici von 1983 verwendet die Begriffe concordata und conventiones. In der frühen Periode sind die K. der Form nach entweder zwei vom Papst und dem weltl. Herrscher gesondert publizierte ...
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