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Artikel Kurverein
Band III

Kurverein

Becker, Hans-Jürgen

Auszug aus dem Inhalt von Kurverein

Als K. bezeichnet man das vertragliche Bündnis von Kurfürsten; lat. unio (seltener liga oder confoederatio) principum electorum; mhd. einunge (seltener buntniß) der kurfürsten. Die Ausbildung eines Kurfürstenkollegiums, das allein zur Königswahl berechtigt war, hatte zur Folge, dass sich die Kurfürsten über die eigentliche Wahlfrage hinaus zu einem polit. Bündnis zusammenschlossen. Otto von Gierke (I, 488) sah das Kurfürstenkollegium als eine die Reichsgewalt mit dem Kaiser teilende ...

Verweise

Kurverein verweist auf folgende Stichwörter
Basel Böhmen Frankfurt am Main Gelnhausen Goldene Bulle Ketzer, Ketzerei Konzilsappellation Kurfürsten König Königswahl Licet iuris Mailand Mainz Nürnberg Preußen Reichsgut Reichsitalien Schlichtung Wahlkapitulation Worms

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Kurverein:
Approbation, päpstliche Gegenkönig Genossenschaft, Genossenschaftsrecht Königswahl Konzilsappellation Kurfürsten Kurwürde Licet iuris Ludwig der Bayer (1282-1347) Lupold von Bebenburg (um 1300-1363)

Schlagwörter

Dem Stichwort Kurverein sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Kurfürst; Heiliges Römisches Reich; Verfassung und Verfassungsrecht; Vereinigung; Kaiser;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.kurverein

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