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Artikel Lex mercatoria
Band III

Lex mercatoria

Cordes, Albrecht

Auszug aus dem Inhalt von Lex mercatoria

L. ist als Quellenbegriff zuerst im England des späten 13. Jh. belegt und bezeichnet dort besondere prozessuale Regeln, v.a. Beweiserleichterungen, in Handelsprozessen vor speziellen Markt- und Messegerichten (Markt; Messe). Der Begriff wanderte dann in der frühen NZ von der Praxis in die handelsrechtl. Literatur – wiederum zunächst in England – und erfuhr dabei eine beträchtliche inhaltliche Ausweitung. Im 18. Jh. bezeichnete er schließlich – u.a. bei dem brit. Chief Justice Lord ...

Verweise

Lex mercatoria verweist auf folgende Stichwörter
Berlin Beweis Blickender Schein Bologna England Englisches Recht Gericht Germanistik Hafen Handelsgesellschaften Italien Ius Commune Kaufmann, Kaufleute Kommentatoren Köln König Lehnrecht, Lehnswesen London Lübeck Markt Marktflecken Messe Napoleonische Gesetzbücher Naturrecht Paris Parlament Partikularrecht Rechtseinheit Rechtsquellen Rechtstheorie Reinigungseid Richter Rom Rumänien Stadtbücher Stadtrecht Statutentheorie Urteilsfindung Wechsel, Wechselrecht Wucher Zoll

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Lex mercatoria:
Handelsrecht Kaufmann, Kaufleute Kommunalverfassung Markt Messe

Schlagwörter

Dem Stichwort Lex mercatoria sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Gewohnheitsrecht; Rechtstext;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.lex_mercatoria

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