Im 18. Jh. versuchte das Kurfsm. Mainz wie andere Territorien seine Rechtsordnung durch die Kodifizierung des Landrechts zu reformieren; gab es doch kein einheitliches Privatrecht, sondern die Gerichte wandten lokales Recht wie den Rheingauer Landbrauch oder andere Landrechte und Stadtrechte an. Nach ersten Ansätzen setzte Kurf. von Ostein (reg. 1743–1763) 1743 eine Regierungskommission ein, die verschiedene Entwürfe beriet, aber auch eine umfassende Erhebung der Rechtsgebräuche ...
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