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Artikel Mannheiligkeit
Band III

Mannheiligkeit

Strauch, Dieter

Auszug aus dem Inhalt von Mannheiligkeit

Das an. Rechtswort heilagr wird mit ‘unversehrt, friedheilig, unverletzbar, rechtsgeschützt’ übersetzt. Dagegen meint úheilagr: ‘unbefriedet, unheilig, bußlos verletzbar’. Entsprechendes gilt für die Bedeutung von anw. manhelgi, asw. manhælgþ, altdän. manhælæth und des Zeitworts helga. Streitig ist, ob erst das Christentum es rel. gedeutet hat (Braune, 398–404; v. See, An. R.swörter, 45 f.). Die Bedeutung von heilagr greift jedoch weiter als die Begriffe M. und þinghelgi. ...

Verweise

Mannheiligkeit verweist auf folgende Stichwörter
Anspruch Buße Dänemark Friedlosigkeit Grágás Island Norwegen Schadensersatz

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Mannheiligkeit:
Germanisches Recht Mars Thingsus Meintat

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.mannheiligkeit

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