Der Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ formuliert das heute in vielen Ländern Kontinentaleuropas und anderen Teilen der Welt anerkannte Gesetzlichkeitsprinzip. Vom häufig synonym verwendeten Grundsatz nullum crimen sine lege lässt sich das Prinzip N. anhand des Adressatenkreises unterscheiden. Letzteres wendet sich an den Richter, der die Vollziehung einer Strafe nur auf Grundlage eines Gesetzes anordnen darf. Sowohl hinsichtlich der Strafbarkeitsvoraussetzungen als auch der Höhe und ...
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Dem Stichwort Nulla poena sine lege sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
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