Den Titel eines O. gab es in Preußen schon seit 1658 (Präsident des Geheimen Rats), aber auch so titulierte Provinzialminister (Schlesien, Westfalen, Südpreußen). In den Reformen nach 1806 wurde der O. dann Chef der Zivilverwaltung einer Provinz (Publikandum betreffend die veränderte Verfassung der obersten Staatsbehörden vom 16.12.1808, Gesetzessammlung 1808, 372 f.). Diese für vier Provinzen vorgesehene Regelung entfiel zwar wieder 1810–1815, wurde aber 1815–1825 erneut eingeführt ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Oberpräsident sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.