Als Patenschaft (Ps.) bezeichnet man die Beziehung zwischen dem Empfänger des Sakraments der Taufe (sowie der Firmung und des Katechumenats) und den als Paten (P.) an der Spendung des Sakraments beteiligten Personen. TaufP. (lat. patrinus/matrina, pater/mater spiritualis, sponsor; mhd. pate, gote; frühnhd. auch gevatter) sind Zeugen der Taufe und übernehmen rel. Erziehungspflichten. Belegt sind sie seit dem 2./3. Jh. (Tertullian). Das Eherecht (Ehe) des MA und der NZ behandelte die Ps. als ...
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Dem Stichwort Patenschaft, Pate ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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