Das in Reaktion auf die Französische Revolution geprägte Wort P. sollte eine Staatsform bezeichnen, in der Land und Leute als patrimonium (väterliches Erbgut) des Landesherrn angesehen wurden, ein Gut, das vermehrt, vermindert oder verpfändet werden konnte. Im P., wie ihn C.L. von Haller in „Restauration der Staatswissenschaft“ (erschienen 1816–1825) versteht, ruht der Staat normalerweise auf Grundbesitz (anders, wie er sagt, bei Militärstaaten, Theokratien oder Republiken). Der ...
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