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Artikel Primogenitur
Band IV

Primogenitur

Brauneder, Wilhelm

Auszug aus dem Inhalt von Primogenitur

1. P. bezeichnet im Adel die von einem Erstgeborenen im Mannesstamm mit Eintrittsrecht der Nachkommen abstammende Linie, die sog. Stammlinie, zur Unterscheidung von der in ebensolcher Abstammung von einem Zweit-, Drittgeborenen etc. begründeten Sekundogenitur, Tertiogenitur etc. Anders als diese Bezeichnungen ist P. für die Stammlinie selten, sehr wohl aber der Hinweis auf die Herrschaften beispielsweise der Sekundogenitur im Haus Habsburg in der Toskana oder deren Tertiogenitur in Modena ...

Verweise

Primogenitur verweist auf folgende Stichwörter
Adel Agnaten und Kognaten Amt Anerbenrecht Bayern Dispositio Achillea Eintrittsrecht Erbrecht Erbtochter Franken Goldene Bulle Habsburg Hausgesetze Hessen Kondominat Kurlande Landesherr, Landesherrschaft Landstände Liechtenstein Majorat Monarchie Mutschierung Pragmatische Sanktion Preußen Privatfürstenrecht Privilegium minus, Privilegium maius Reichsdeputationshauptschluss Reichshofrat Reichskammergericht Sachsen Sekundogenitur, Tertiogenitur Souveränität Thronfolge Toskana Vormundschaft Württemberg Österreich

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Primogenitur:
Bayern Bibel Goldene Bulle Habsburg Hausgesetze Hessen Kurlande Kurwürde Landesteilungen Majorat Mecklenburg Minorat Monarchie Nassau Otto I. der Große (912-973) Porphyrogennetos Pragmatische Sanktion Preußen Privatfürstenrecht Privilegium minus, Privilegium maius

Schlagwort

Dem Stichwort Primogenitur ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Erbrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.primogenitur

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