Der P. (von lat. praepositus) kam mit den militär. Landsknechtsformationen (Landsknecht) im frühen 16. Jh. auf (1522 profoß – DRW). Es handelt sich um einen Amtsträger im Hauptmannsrang (Offizier), welcher im Militärlager den Markt zu ordnen hatte und die Preise der Lebensmittel festsetzte. Zu seinen Pflichten gehörte es, in ‚Malefizsachen‘ Anklage gegen Delinquenten zu erheben (vgl. auch Huntebrinker, 214) und nach gesprochenem Urteil die Vollstreckung zu organisieren ...
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