Q., von lat. quietus bzw. mlat. quit(t)us (‘ruhig, gelassen’), afranz. quite (‘überlassen, verlassen’), mhd. quit (‘frei’, oft in Verbindung mit ledig und los), ist das schriftliche Bekenntnis des Empfängers über die Erfüllung einer Leistung (durch den Empfang), entweder auf der Rechnung oder in separater Urkunde oder einem Q.sbuch. Im modernen Recht besteht Quittierungspflicht (außer bei Markt- und Automatenkauf). Jeder Leistende (der Schuldner oder ein Dritter) kann Zug um Zug ...
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.