Beschwerden wegen R. gab es im altdeutschen Recht bereits seit der fränkischen Zeit (Fränkisches Recht). Es handelte sich dabei um einen im dinggenossenschaftlichen (einstufigen) (Ding) wie auch im gelehrten Verfahren vorkommenden besonderen Rechtsbehelf, durch den die Verweigerung oder Verzögerung der Rechtsgewährung durch ein Gericht (Richter und Schöffen) durch den Kläger angegriffen wurde (iustitia denegata vel protacta); mit ihm wurden „anomale prozessuale Zustände“ (Perels, 10), ...
Schlagwort
Dem Stichwort Rechtsverweigerung ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.