I. Entstehung und Überlieferung Um 1230/35 begründet Eike von Repgow mit seiner R. im Sachsenspiegel „eine neue literarische Gattung […]: die Gattung der Reimvorreden in den deutschen Rechtsbüchern“ (Schmidt-Wiegand, 1998, 313). In seiner Tradition stehen im 13. Jh. die gereimten Vorreden im sog. Schwabenspiegel und Deutschenspiegel, auch die Landrechtsglosse des Johannes Buch (um 1325), das Rechtsbuch Rupprechts von Freising (1328), aber ebenso noch das jüngere Eisenacher Stadtrecht, ...
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