Online First, voraussichtlich veröffentlicht in der 33. Lieferung, Band V
Auszug aus dem Inhalt von Ring
Der kreisförmig in sich geschlossene R. hat als Form ohne Anfang und Ende eine besondere Symbolkraft. Als Schmuckstück hatte insb. der FingerR. rechtliche Bedeutung. I. Fingerring Bereits im röm. Recht ist der R. als Arrha (Leitkauf) belegt, also als symbolisches Objekt, durch dessen Übergabe und Annahme ein gerade abgeschlossener Vertrag rechtsverbindlich wird (D. 14,3,5,15; D. 19,1,11,6). Die röm. Rechtstradition, dass der Bräutigam der Braut beim Verlöbnis einen R. als Zeichen des ...
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