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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Suche nach tote

19 Treffer für Ihre Suchanfrage.
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Bahrprobe

Stichwort Bahrprobe
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 2
Spalte 408 – 409
Autoren: Ogris, Werner

Inhalt:

, einen Hinweis auf den Täter zu gewinnen. Als älteste, die B. als Prozessinstitut beschreibende Rechtsquelle des dt. Raumes gilt das Freisinger Rechtsbuch von 1328 (Art. 273). Danach soll man den Toten, wenn er

Bauernkrieg

Stichwort Bauernkrieg
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 2
Spalte 471 – 475
Autoren: Blickle, Peter

Inhalt:

I. Begriff

Der B. gilt wegen der Programmatik (Freiheit, kommunal-republikanische Ordnung, göttliches Recht), der großen Zahl der Beteiligten und der praktizierten Gewalt (geschätzt: 100000 Tote) als einer der bedeutendsten Aufstände in Europa vor der Franz. Revolution. Der

Salzburg

Stichwort Salzburg
Typ: Stichwort (Noch nicht veröffentlicht)
Band V
Lieferung 34
Autoren: Olechowski, Thomas

Inhalt:

sozialdemokratische Februaraufstand 1934 hinterließ in S. kaum Spuren, dagegen forderte der NS-Putschversuch im Juli desselben Jahres in S. ca. 20 Tote. Mit Landesverfassungsgesetz v. 26.02.1934 wurden die Mandate der sozialdemokratischen und nationalsozialistischen Mitglieder der Landesregierung

Notwehr

Stichwort Notwehr
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 24
Spalte 2004 – 2010
Autoren: Siciliano, Domenico

Inhalt:

Gefahr aus (Art. 140 CCC); auf der anderen Seite kann der Angegriffene sich nicht auf die N. berufen, wenn er den Angreifer tötet, obwohl er des entleibten […] gantz mechtig unnd von der benötigung erledigt gewest... (Art. 142 CCC. Vgl. Geyer, 136). Über den Vermögensschutz besagen die

Gewere

Stichwort Gewere
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 10
Spalte 347 – 352
Autoren: Ogris, Werner

Inhalt:

begründende Umstand deutlich kundbar zu sein hatte. Als solche Rechtsentstehungstatsachen kamen der Erbfall („Der Tote erbt den Lebenden“; Erbrecht), vor allem aber Urteil und (gerichtliche

Ehre

Stichwort Ehre
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 5
Spalte 1224 – 1231
Autoren: Deutsch, Andreas

Inhalt:

die E. i.e.S. hinausgriff, zudem E. rein äußerlich fasste, so dass selbst Geisteskranke, Tote (bzw. deren Erben) u. Körperschaften miterfasst wurden.

Eine rein äußerliche Auffassung von E. setzte sich allmählich auch gesellschaftlich durch: Ein von der aristokrat.-höfischen Welt dominierter

Rechtssprichwort

Stichwort Rechtssprichwort
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 30
Spalte 1267 – 1276
Autoren: Lück, Heiner

Inhalt:

); Erbrecht: Der Tote erbt den Lebendigen. (Janz, R.er, 329–336), Kein Kind ist seiner Mutter Kebskind. (ebd., 498–505); Strafrecht: Wer zum Stehlen ist geboren, ist zum

Erbrecht

Stichwort Erbrecht
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 6
Spalte 1370 – 1384
Autoren: Hagemann, Hans-Rudolf

Inhalt:

(Adoption) erschlossene Erbengedinge verdankte seine Entstehung wahrscheinlich totenkultischen Motiven: der Sorge des Erbenlosen um die Totenopfer. Es verkümmerte, als die christliche Kirche an Stelle des Erben die Sorge für die ewige Ruhe übernahm. Die Kirche hatte andererseits

Eid

Stichwort Eid
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 6
Spalte 1249 – 1261
Autoren: Munzel-Everling, Dietlinde

Inhalt:

Übersiebnen angewendet). Er war als verstärkter E. zu leisten. Beim Beweis auf tote Hand ist er als EinE. möglich. Bereits im
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