HRG
Handwörterbuch
zur deutschen Rechtsgeschichte
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Kurzporträt
    • Die Herausgeber
    • HRG-Autoren
    • Die Redaktionen
  • Inhalt
    • Stichwörter A-Z
    • Stichwörter bereits erschienen
    • Stichwörter „Online First“ A-Z
    • Schlagwörter
    • Beispielartikel
  • Service
    • F.A.Q.
    • Erscheinungsweise und Preise
    • Abkürzungsverzeichnis
    • Siglenverzeichnis
    • Zitierweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Suche nach "Codex Iuris Canonici"

45 Treffer für Ihre Suchanfrage.
◄ zurück 1 2 3 4 5 weiter ►

Kanonistik

Stichwort Kanonistik
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 15
Spalte 1576 – 1580
Autoren: Meyer, Christoph H. F.

Inhalt:

K. Vorarbeiten zur Kodifikation. Im 20. Jh. war die Wissenschaftsentwicklung durch drei große Einschnitte geprägt: den Codex Iuris Canonici von 1917, das Vaticanum II (1962–1965) und den Codex Iuris Canonici von 1983 (bzw

Landkapitel

Stichwort Landkapitel
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 19
Spalte 533 – 534
Autoren: Bünz, Enno

Inhalt:

Untergliederung der Diözese noch im Codex Iuris Canonici/1917 (can. 217 § 2) vorgeschrieben. In dieser wie auch in manchen ev.-luth. Landeskirchen bestehen bis heute Dekanate (auch „Propsteien“ oder „Superintendenturen“ genannt) als regionale Verbände der Pfarreien.

Koadjutor

Stichwort Koadjutor
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 16
Spalte 1916 – 1917
Autoren: Bier, Georg

Inhalt:

Iuris Canonici von 1917 wurden zwei K.typen unterschieden: Der Bistumskoadjutor war einer Diözese zugeordnet; er behielt sein Amt, wenn der Bischofssitz vakant wurde. Der persönliche Koadjutor war der Person eines Diözesanbischofs

Kirchenbaulast

Stichwort Kirchenbaulast
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 16
Spalte 1777 – 1779
Autoren: Germann, Michael

Inhalt:

). Das tridentinische K.recht galt in der röm.-kath. Kirche bis zum Codex Iuris Canonici von 1917; darüber hinaus beeinflusste es im Wege der Rezeption als Gemeines Recht auch das

Krummstab

Stichwort Krummstab
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 18
Spalte 297 – 302
Autoren: Gulczyński, Andrzej

Inhalt:

Codex Iuris Canonici 1917 (can. 239 u. 337) geregelt. Die Überreichung des K. erfolgte während der Konsekration, auch – was aber in der Vorschriften nicht vorgesehen ist – während der feierlichen Übernahme der Diözese

Kinderehe

Stichwort Kinderehe
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 15
Spalte 1748 – 1749
Autoren: Schwab, Dieter

Inhalt:

(§ 1303 BGB von 1896; § 1 Ehegesetz von 1938). Auch das kan. Recht setzte das Heiratsalter in mäßigem Umfang herauf (16 bzw. 14 Jahre nach dem Codex Iuris Canonici von 1917). Das heutige dt. Recht begegnet dem Phänomen der K. noch bei

Provinz, kirchlich

Stichwort Provinz, kirchlich
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 28
Spalte 867 – 869
Autoren: Haering, Stephan

Inhalt:

Codex Iuris Canonici) ist die P. ein Teilkirchenverband mit einem Metropoliten (Erzbischof; Träger des Palliums) an der Spitze und dient zur Koordination des pastoralen Handelns benachbarter

Leibesfrucht

Stichwort Leibesfrucht
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 20
Spalte 777 – 778
Autoren: Jerouschek, Günter

Inhalt:

die Fristenlösung obsolet. Das kan. Recht begann erst in der zweiten Hälfte des 19. Jh. von ihrer Fristenlösung abzurücken, bevor sie endgültig im Codex Iuris Canonici 1917/18 kassiert wurde.

Die modernen Möglichkeiten der

Kirchenrecht, katholisches

Stichwort Kirchenrecht, katholisches
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 16
Spalte 1821 – 1826
Autoren: Landau, Peter

Inhalt:

Corpus Iuris Canonici durch neue Gesetzbücher abgelöst. Es sind der Codex Iuris Canonici, promulgiert von Papst Benedikt XV. 1917 (in Kraft getreten 1918), sodann in jüngster Zeit der Codex Iuris Canonici von 1983, der auf einem

Infamie

Stichwort Infamie
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 13
Spalte 1212 – 1214
Autoren: Becker, Hans-Jürgen

Inhalt:

Zweischwerterlehre verlief. Der Codex Iuris Canonici von 1917 hat den Tatbestand der I. beibehalten (can. 2293–2295), der neue Codex von 1983 führt ihn nicht mehr auf.

3. I. bezeichnet im weltl. Recht des MA.s und

◄ zurück 1 2 3 4 5 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)        Zeitschrift für deutsche Philologie

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück