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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Dorf

Stichwort Dorf
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 5
Spalte 1120 – 1132
Autoren: Schildt, Bernd

Inhalt:

Bauern, die Inhaber vollbäuerl. Stellen waren, also über eine Ehehofstatt im Südwesten oder ein Erbe im Nordwesten Dtld.s verfügten. Maßstab war häufig der Besitz einer mit Feuer u. Rauch versehenen Hofstatt (Haus u. Hof) im D. u

Bürger

Stichwort Bürger
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 4
Spalte 738 – 747
Autoren: Kroeschell, Karl / Cordes, Albrecht

Inhalt:

dem Besitz an den Hausstätten. Erst nachdem das Wachstum der städt. Einwohnerschaft die Geschlossenheit dieser Gemeinde gesprengt hatte, entschloss man sich vielerorts dazu, das B.recht von dem Erfordernis der Ansässigkeit zu lösen und auch Nichtgrundbesitzer zuzulassen. Für den Erwerb des B.rechts

Mark

Stichwort Mark
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 22
Spalte 1274 – 1286
Autoren: Rösener, Werner

Inhalt:

entwickelte Ostrom zusammen mit anderen Wissenschaftlern eine neue Theorie der Allmende und zeigte Bedingungen auf, unter denen Besitzer von Allmenderessourcen erfolgreich miteinander kooperieren können. Falls die Aneigner einer Allmende nicht ausreichend miteinander kommunizieren, neigen sie leicht

Kaiser, Kaisertum (Mittelalter

Stichwort Kaiser, Kaisertum (Mittelalter
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 14
Spalte 1496 – 1504
Autoren: Schneidmüller, Bernd

Inhalt:

Großen. Fortan blieb die imperiale Würde mit dem ostfränk.-dt. Königtum verbunden. Die Urkunde Ottos des Großen zur K.krönung 962 (Ottonianum) garantierte den päpstl. Besitz, regelte die Papstwahl durch Klerus

Graf, Grafschaft

Stichwort Graf, Grafschaft
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 11
Spalte 509 – 522
Autoren: Hechberger, Werner

Inhalt:

seine Herrschaft etablierte. In den sich formierenden Landständen nahmen sie gewöhnlich den ersten Rang ein. In Kurköln vertraten Landesherren der Region ihre Interessen in einer G.en- und Herrenkurie, da sie über Besitz im Gebiet des Stiftes verfügten

Erbrecht

Stichwort Erbrecht
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 6
Spalte 1370 – 1384
Autoren: Hagemann, Hans-Rudolf

Inhalt:

wenn er beim Erbfall nicht schon im Nachlass saß, vielfach noch in förmlicher Weise Besitz. An diese Übung schloss sich im MA eine gerichtliche Besitzeinweisung an. Sie war zunächst auf bestimmte Fälle beschränkt. Im SpätMA jedoch bürgerte sich in manchen Rechten, vorab in SüdDtld., für alle Erbfälle

Reichstag des Alten Reiches

Stichwort Reichstag des Alten Reiches
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 31
Spalte 1710 – 1722
Autoren: Haug-Moritz, Gabriele

Inhalt:

, dass Mitsprache nicht auf Rang und Würde des Dynasten, sei sie altüberkommen oder auch vom Herrscher zuerkannt, sondern auf Besitz radiziert ist und zudem nur praktiziert werden kann, wenn sie im „Vorwissen und Konsens“ alle R.steilnehmer verankert ist.

Unauflöslich verwoben mit der Ausformung

Franken

Stichwort Franken
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 7
Spalte 1652 – 1662
Autoren: Hofmann, Hanns Hubert / Wendehorst, Alfred

Inhalt:

nur noch beim Heimfall eine gewisse Bedeutung hat. Durch die seit dem 14. Jh. vorherrschende Erbzinsleihe wird bäuerlicher Besitz gegenüber der Hft. geschützt. Die Gemeinden behalten selbst unter der übergreifenden territorialherrlichen DorfHft. die Selbstordnung ihrer Nachbarschafts- u

Rechtssprache

Stichwort Rechtssprache
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 30
Spalte 1252 – 1264
Autoren: Deutsch, Andreas

Inhalt:

-)Begriffe neu definiert (etwa Besitz, Dienstbarkeit, verstricken), zum Teil neue dt. Rechtswörter – insbes. durch Lehnübers. – geprägt (etwa Auslegung, Fruchtnießung, vollstrecken), sehr oft lat. Termini als Fremdwörter eingeführt (etwa Hypothek, Interesse, Sequester). Bereits für das frühe 16. Jh. kann

Otto I. der Große (912-973

Stichwort Otto I. der Große (912-973
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 26
Spalte 271 – 280
Autoren: Althoff, Gerd

Inhalt:

auch O.s Erfolge bei der Abwehr der Ungarn und bei der Mission der Slawen als Rechtfertigung seiner Erhebung zum Kaiser. Erst einen Tag später stellte O. das sog. Privilegium Ottonianum aus, das v.a. die päpstl. Besitzungen und
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Erich Schmidt Verlag        Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)        Zeitschrift für deutsche Philologie

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