ausübten, mutierte die einst geachtete u. gefürchtete Femgerichtsbarkeit in Westfalen zu einer Art bäuerlicher Bagatellgerichtsbarkeit (Bauerngericht), die sich in ihren letzten Ausläufern bis zum Anfang des 19. Jh. halten konnte (Hanisch 1985
. Bauerngerichten über die Lehnsgerichte u. Landgerichte, die frühen städt. Gerichte bis hin zum Kg.sgericht. Sofern man die polit. Struktur ma. Gemeinwesen mit
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