Berufsverbot
Inhalt:
Das Wort B. hat sich seit 1933 allmählich eingebürgert und ist dabei vielfach an die Stelle des älteren Begriffs der „Gewerbeuntersagung“ (GU) getreten. Die GU ist ein gewerberechtliches Steuerungsinstrument, das gleichzeitig mit der Etablierung der Gewerbefreiheit
