Die K. – klage mit deme doden (Ssp Ldr III 90 § 2) – findet sich nicht nur im sächs.-thür. und fränk. Raum, sondern auch in nl. und oberdt., nicht aber in nord. Quellen. Zur Befestigung der Handhaftigkeit der Tat mussten die Verwandten vor Gericht entweder das
Die hier angenommene Erneuerung des westgot. Rechts der Westgoten beruht auf drei hist. Begebenheiten zwischen dem Ende des 6. und
H. war ein dt. Rechtswissenschaftler, hoher Beamter und Europapolitiker. Er lehrte als Professor für Bürgerliches Recht,
Güter und Personen können nach Lehre und Praxis des frühnzl. Staatsrechts
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