Mannire, mannitio
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Mit den Wörtern mannire (mr.) und mannitio (mt.) wird im
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I., Ebf. von Sevilla seit 599/600 (
Das L. des Bundesverfassungsgerichts von 1958 (BVerfGE 7, 198) hat die Grundrechtsdogmatik revolutioniert und dadurch die Geltungskraft der
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