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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Lehnsgesetze

Stichwort Lehnsgesetze
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 20
Spalte 753 – 756
Autoren: Dilcher, Gerhard

Inhalt:

. Fürsten über die großen Valvassoren zu deren Lehnsleuten, entworfen. Innerhalb des jeweiligen Verhältnisses des senior zu seinen milites wurde diesen ein gesicherter Besitz und Erbanwartschaft zugesichert. Lehnsverlust durfte nur

Abtriebsrecht

Stichwort Abtriebsrecht
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 1
Spalte 53 – 55
Autoren: Steinegger, Fritz

Inhalt:

, etwa dort gefangen war. Der Schwabenspiegel, Ldr 59 § 1 sagt, wenn jemand 3 Jahre das Gut besitzt und vor Ablauf der 3 Jahre der Nachbar widerspricht, so hat er es zu Unrecht in Besitz. Nach Swsp Ldr 59 § 2 konnte derjenige, der 10 Jahre ein

Rechnungsbücher

Stichwort Rechnungsbücher
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 29
Spalte 1077 – 1079
Autoren: Sarnowsky, Jürgen

Inhalt:

. Die in den Klöstern geführten Urbare (z.B. in Prüm und Werden/Ruhr ab 900) verzeichnen nicht nur Besitz und Rechte, sondern auch Einkünfte und gelegentlich Zahlungseingänge. Seit dem 13. Jh. liegen z.B. aus Zisterzienserklöstern R. über Einnahmen und

Proprietas

Stichwort Proprietas
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 28
Spalte 851 – 852
Autoren: Schermaier, Martin

Inhalt:

Besitz und Eigentum damit aufgefangen werden. Das alltagssprachliche „Eigentum“ findet auf diese Weise in P. sein Synonym.

Mit der Orientierung der Rechtspraxis an der Terminologie der justinianischen Kompilationen (Corpus

Heinrich II. (973/978-1024

Stichwort Heinrich II. (973/978-1024
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 12
Spalte 906 – 908
Autoren: Erkens, Franz-Reiner

Inhalt:

in den Krieg zog, denn 1018 vermochte Boleslaw im Frieden von Bautzen den Besitz der Lausitzen und des Milsener Landes zu behaupten. Im Westen hingegen gelang es H. als Verwandter König Rudolfs III

Reichsministerialen

Stichwort Reichsministerialen
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 31
Spalte 1627 – 1631
Autoren: Andermann, Kurt

Inhalt:

ungewöhnlich reichen und vielfältigen Besitz, zu dem neben dem von ihm verwalteten Reichsgut am Donnersberg und kaiserlichen Lehen auch Passivlehen von nicht weniger als 44 verschiedenen Herren gehörten, dazu zahlreiche Aktivlehen an eigene Vasallen

Jus ad rem

Stichwort Jus ad rem
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 14
Spalte 1459 – 1460
Autoren: Ogris, Werner

Inhalt:

. Danach hätte das (langobard.) Lehnrecht zwischen Investitur mit Besitzübertragung (investitura propria) und Investitur ohne Besitzübertragung (investitura abusiva) unterschieden (Besitz

Reformorden

Stichwort Reformorden
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 30
Spalte 1397 – 1398
Autoren: Auer, Anika M.

Inhalt:

Besitz und lehnten jegliches Eigentum ab. Der zu Beginn des 11. Jh. von Romuald v. Camaldoli gegründete Kamaldulenserorden verknüpfte ebenso wie die von Bruno v. Köln begründeten und 1170 von Papst

Mühlhäuser Rechtsbuch

Stichwort Mühlhäuser Rechtsbuch
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 23
Spalte 1663 – 1665
Autoren: Oppitz, Ulrich

Inhalt:

bäuerliches Recht (Bauer), Recht der Landgemeinde und Recht der Kaufmannsbürger (Kaufmann, Kaufleute) sowie weiteres Straf- und Besitzrecht

Mundatwald

Stichwort Mundatwald
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 23
Spalte 1674 – 1674
Autoren: Stolleis, Michael

Inhalt:

Als M. werden an der dt.-franz. Grenze bei Weißenburg/Wissembourg gelegene Waldgebiete bezeichnet, die zu dem großen und verstreuten Besitz des im 7. Jh. gegründeten Benediktinerklosters (Kloster

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Erich Schmidt Verlag        Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)        Zeitschrift für deutsche Philologie

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