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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Pfandschaft

Stichwort Pfandschaft
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 27
Spalte 541 – 544
Autoren: Oppitz, Ulrich

Inhalt:

, dass ein Erwählter römischer Kaiser die P.en bestätigen und ihren Besitz schützen und sichern soll, bis mit Einwilligung der Kurfürsten, Fürsten und Reichsstände

Ehre

Stichwort Ehre
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 5
Spalte 1224 – 1231
Autoren: Deutsch, Andreas

Inhalt:

Ges. des späten 18. Jh. suchte ferner nach Möglichkeiten, die StandesE., soweit sie den Adel begünstigte (etwa bei der Besetzung von E.nämtern – vgl. noch II 9 § 35 ALR), für das Bürgertum durchlässiger zu gestalten. So konnten nach dem ALR (II 9 § 59) bürgerl. Besitzer adeliger Güter u.U. von den

Ritterorden

Stichwort Ritterorden
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band V
Lieferung 33
Autoren: Sarnowsky, Jürgen

Inhalt:

Statusgruppen in den Orden, die der Ritter-, Priester- und dienenden Brüder, eine eigene Rolle.

Die R. erhielten überall in Europa umfangreiche Besitzungen und bildeten dafür noch vor den Bettelorden flexible, übergreifende Verwaltungsstrukturen aus. Neben Generalvertretern des Ordens im

Deutscher Orden

Stichwort Deutscher Orden
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 4
Spalte 986 – 990
Autoren: Sarnowsky, Jürgen

Inhalt:

folgten Hospitäler in Halle, Bozen und Friesach, bald wurden Besitzungen im Mittelmeerraum und Frankreich erworben, die als Balleien unter Landkomturen zusammengefasst wurden, zuerst belegt 1212 in Sizilien, 1218 in

Patrizier, Patriziat

Stichwort Patrizier, Patriziat
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 26
Spalte 435 – 444
Autoren: Isenmann, Eberhard

Inhalt:

, wo sie ihre Totenschilde aufhängten und Grablegen hatten (Grab), ferner durch prominente Bauten, Mäzenatentum, den Besitz von Kunstgegenständen, Musikinstrumenten und Büchern, durch Waffentragen (wo es erlaubt war

Freiheit

Stichwort Freiheit
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 7
Spalte 1745 – 1758
Autoren: Kannowski, Bernd

Inhalt:

. Gefolgschaft bringt neue Möglichkeiten u. in diesem Sinne F.en ein, wie frei verfügbaren Besitz u. die Möglichkeit, Eigentum zu erwerben. Unfreie hingegen wurden noch in karolingischer Zeit als Sachen behandelt. Nur für sie bestimmt die

Hochzeitsbräuche

Stichwort Hochzeitsbräuche
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 13
Spalte 1068 – 1074
Autoren: Schmidt-Wiegand, Ruth

Inhalt:

Zeremonie versucht einer dem andern (meist die Frau dem Mann) auf den Fuß zu treten, um sich dadurch die Herrschaft im Haushalt zu sichern. Hier wirkt eine Gebärde nach, durch die sich urspr. der Mann in den Besitz der Frau gesetzt hat (Helmbrecht

Königskrönung

Stichwort Königskrönung
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 17
Spalte 52 – 58
Autoren: Büttner, Andreas

Inhalt:

Auftreten der K. ist kontrovers diskutiert worden. Der Besitz von Kronen, wie er für die Germanenkönige des 6. und 7. Jh. z.B. durch Isidor von Sevilla bezeugt ist (Etym. XIX, 30, 3), beweist nicht, dass bereits eine Krönung beim

Immunität

Stichwort Immunität
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 13
Spalte 1180 – 1192
Autoren: Willoweit, Dietmar

Inhalt:

munera personalia genossen in verschiedenem Umfang neben Kindern, Frauen und Greisen auch hohe Beamte (Beamtentum) und verschiedene Berufsgruppen, darunter in beschränktem Maße auch Priester.

Die Besitzungen der

Langobardisches Recht

Stichwort Langobardisches Recht
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 19
Spalte 624 – 637
Autoren: Dilcher, Gerhard

Inhalt:

Besitz, ihre Übertragung und ihren Schutz. Es folgen vermischte Vorschriften, u.a. über Eid und Verfahren, schließlich noch einmal Königsachen vor dem Epilog.

Das Edikt enthält also v.a. Ansätze einer

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