K. war österr. Romanist,
H. war Privatrechtler und Rechtshistoriker unter vier Verfassungssystemen mit politischem Einfluss auf sein umfangreiches Werk. 1903 erfolgte die Habilitation bei Otto Fischer für Bürgerliches und Römisches Recht sowie Zivilprozess- und Wirtschaftsrecht; 1906 die Berufung nach
R. war Professor für Bürgerliches Recht,
Professor für deutsches bürgerliches R., Handelsrecht, deutsche Rechtsgeschichte und deutsches Privatrecht. Als Sohn eines preuß. Finanzbeamten studierte er nach dem Abitur in Ratibor ab 1886 Rechtswissenschaft in
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