P. als „Prinzip der Selbstgestaltung der Rechtsverhältnisse durch den einzelnen“ (Werner Flume, 1) ist ein Zentralbegriff des heutigen dt. Rechts, wobei kaum geklärt ist, ob P. nur im Privatrecht oder auch im
1. F. (forderunge) bezeichnet jede Art von Anspruch oder Aufforderung, im bes. etwa die
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