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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Kreuzzüge

Stichwort Kreuzzüge
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 18
Spalte 232 – 242
Autoren: Brauneder, Wilhelm

Inhalt:

verlegt. Die neuere Forschung bezieht die „Kreuzzüge im Ostseeraum“ stärker in die Betrachtung der K. ein. Vom ersten dieser K. (1147) an entwickelte sich hier eine permanente K.situation.

Nach dem Untergang der lat. Besitzungen am vorderasiatischen Festland (1291) erhält der K.sgedanke

Allmende

Stichwort Allmende
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 1
Spalte 169 – 180
Autoren: Schildt, Bernd

Inhalt:

weitere Voraussetzungen waren – regional unterschiedlich – erforderlich: Besitz einer vollberechtigten Bauernstelle, bestehend aus einer Hofstatt (Feuer und Rauch [Herd, Herdgerät]) im Dorf (Angesessenheit) und Liegenschaften in der Gemeindeflur

Agrarverfassung

Stichwort Agrarverfassung
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 1
Spalte 85 – 105
Autoren: Rösener, Werner

Inhalt:

(Naturalleistungen). Die Besitzrechte der Bauern am Land verbesserten sich vielerorts über eine Zwischenstufe der faktischen Besitzkontinuität in den einzelnen Bauernfamilien zum gewohnheitsmäßigen Erbrecht. Im nördlichen Rheinland entwickelte sich das

Reichsstände, Reichsstandschaft

Stichwort Reichsstände, Reichsstandschaft
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 31
Spalte 1699 – 1704
Autoren: Westphal, Siegrid

Inhalt:

.-dt. Kaiser verliehen wurde, konnte aber bis 1654 auch an Personen vergeben werden, die über kein entsprechendes Territorium verfügten (Personalisten). Ab 1654 war jedoch der Besitz eines reichsunmittelbaren Territoriums Voraussetzung, um die R.schaft beanspruchen zu können. Es bedurfte dann noch der

Prag

Stichwort Prag
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 27
Spalte 711 – 718
Autoren: Kejř, Jiří / Kreuz, Petr

Inhalt:

. Vyšehrad blieb Untertanenstadt (Patrimonialstadt), die im Besitz des Kapitels von Vyšehrad war. Trotz wiederholter vorübergehender Versuche, die Prager Städte, besonders die Altstadt und die Neustadt (1518–1528), zu einer einzigen Stadtgemeinde zu vereinigen, gelang dies bis 1784 nicht. Die Prager

Landesherr, Landesherrschaft

Stichwort Landesherr, Landesherrschaft
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 18
Spalte 431 – 436
Autoren: Willoweit, Dietmar

Inhalt:

Pflege der Beziehungen zum Königtum und die Erhaltung und Mehrung des Besitzstandes der L. Sowohl für die Parteistreitigkeiten wie auch für die große Politik nahm der L. die Unterstützung adliger, später auch gelehrter Räte in Anspruch, die in größeren Territorien zunehmend allein berieten und für

Handhafte Tat

Stichwort Handhafte Tat
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 12
Spalte 741 – 748
Autoren: Schild, Wolfgang

Inhalt:

Nach dem Sachsenspiegel (Ldr. II 35) war hanthafte Tat anzunehmen, wenn man einen Mann bei der Tat oder auf der Flucht nach der Tat ergreift; auch wenn er Diebes- oder Raubgut in seinem Besitz hat, wozu er selbst den Schlüssel

Jagd- und Fischereirechte

Stichwort Jagd- und Fischereirechte
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 14
Spalte 1341 – 1348
Autoren: Kohl, Gerald

Inhalt:

überwiegend in den Besitz des Wildbannrechtes gekommen. Hatte der Sachsenspiegel noch ein freies J. angenommen und dieses rel. begründet (Ldr. II 61 § 1: Do got den menschen geschuf, do gap her im gewalt ubir

Nibelungenlied und Klage

Stichwort Nibelungenlied und Klage
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 24
Spalte 1898 – 1905
Autoren: Bertelsmeier-Kierst, Christa

Inhalt:

mit Ausnahme von wenigen Aufzeichnungen aus dem 9./10. Jh. (ahd. Hildebrandslied; lat. Waltharius) keine schriftl. Traditionslinien im deutschsprachigen Raum des hohen MA besitzen. Erst nach dem N. setzt, wenn auch verzögert, eine gewisse

Münzrecht, Münzregal

Stichwort Münzrecht, Münzregal
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 23
Spalte 1701 – 1710
Autoren: Lück, Heiner

Inhalt:

Ausübende des M.Rg bereits etabliert hatten. Wenn der Sachsenspiegel auch an der obersten Zuständigkeit des Königs festhält, geht er doch davon aus, dass sich das M.Rg bereits im Besitz der Fürsten befindet. Das äußert sich u.a. darin, dass der König auf die Zustimmung des jeweiligen Fürsten angewiesen
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Erich Schmidt Verlag        Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)        Zeitschrift für deutsche Philologie

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