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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Freigelassene

Stichwort Freigelassene
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 7
Spalte 1736 – 1740
Autoren: von Olberg-Haverkate, Gabriele

Inhalt:

waren, denen rechtlich Sachqualität zukam. Als Menschen ohne besondere Rechte (z.B. ohne Freizügigkeit) waren sie wie die servi nicht heerfähig. Im Unterschied zu den Unfreien konnten sie aber Freie heiraten, sie standen unter der Munt eines Herren, waren aber nicht dessen Besitz. Mit der

Herzog, Herzogtum

Stichwort Herzog, Herzogtum
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 13
Spalte 993 – 1004
Autoren: Erkens, Franz-Reiner

Inhalt:

andererseits die damit gegebene Chance für mächtige, über reichen Besitz und einen stattlichen Anhang verfügende sowie durch eine übergräfliche Stellung und Königsnähe ausgezeichnete Adlige, in bestimmten Regionen (und keinesfalls ohne die Überwindung konkurrierender Ambitionen) an die Stelle des Königs

Gottesurteil

Stichwort Gottesurteil
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 11
Spalte 481 – 491
Autoren: Schild, Wolfgang

Inhalt:

Rechtsfall zu lösen: wie z.B. die Frage der (Un)Rechtlichkeit eines Besitzanspruchs (Besitz), der (Un)Ehelichkeit eines Kindes (Uneheliche), der (Un)Echtheit einer

Rheinisches Recht

Stichwort Rheinisches Recht
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 32
Spalte 1950 – 1958
Autoren: Becker, Hans-Jürgen

Inhalt:

wurde, so lagen die Verhältnisse in Preußen anders. Am 15.04.1815 hatte der König von Preußen die Territorien am Rhein in Besitz genommen. Sobald als möglich wollte man nun im Interesse der Einheit des Königreichs das preußische Recht

Leibzucht

Stichwort Leibzucht
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 20
Spalte 800 – 803
Autoren: Brauneder, Wilhelm

Inhalt:

, Leibgedingsnehmer) umschreibt die Formel innehaben, nutzen und niessen. Ihm stehen somit Besitz und Nutzung am betreffenden Objekt zu. Da es sich um ein mit dem jeweiligen leib verbundenes Recht handelt, erlöschen alle mit der L.-Bestellung zusammenhängenden Befugnisse mit dessen

Fahrende Leute

Stichwort Fahrende Leute
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 6
Spalte 1465 – 1470
Autoren: Härter, Karl

Inhalt:

. blieben die vagierende Lebensweise, die unter- oder außerständische Stellung, fehlende Heimatorte, legitimierende Urkunden u. Pässe, Armut, Betteln, Besitz- oder Erwerbslosigkeit sowie ethnische

Rechtsgewohnheit

Stichwort Rechtsgewohnheit
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 29
Spalte 1171 – 1175
Autoren: Dilcher, Gerhard

Inhalt:

) der Schutz der Rechtsgemeinschaft entzogen werden. Das kann freilich die triumphierende Gewaltsamkeit sozial Starker (Adel, Fehde) nicht ausschließen, solange eine Staatlichkeit mit Besitz eines

Brandenburg

Stichwort Brandenburg
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 3
Spalte 656 – 661
Autoren: Schich, Winfried

Inhalt:

Otto III. (reg. 1220–1266/67) gründeten seit etwa 1230 zahlreiche Städte und verbreiteten damit zugleich das B. Stadtrecht. Die Bf. von B., Havelberg und Lebus konnten als anerkannte Reichsfürsten in ihren Besitzungen die

Landesteilungen

Stichwort Landesteilungen
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 18
Spalte 463 – 468
Autoren: Willoweit, Dietmar

Inhalt:

gewohnt war, seinen Besitz aufzuteilen, wie z.B. im letzten Drittel des 11. Jh. die Zähringer von ihrer Herrschaft die zur Burg Baden gehörenden Güter trennten. Diese Praxis gefährdete die Reichslehen. 1136 verbot Ks

Personennamen

Stichwort Personennamen
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 27
Spalte 488 – 493
Autoren: Bily, Inge

Inhalt:

gebraucht werden, die einen anderen Beruf ausüben. Sie sind dann, unabhängig von ihrer appellativischen Bedeutung, Zeichen für eine bestimmte Personengruppe. Der ererbte Familienname half, Ansprüche auf Besitz, Stand und Beruf zu sichern und konnte soziales Prestige zum Ausdruck bringen. Zu der
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Erich Schmidt Verlag        Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)        Zeitschrift für deutsche Philologie

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