Die juristische
Das Wort
Nach 1098 folgen in einem anderen Schritt die
Unter Fischereirecht (F.) im subjektiven Sinn versteht man das ausschließliche Recht, in einem Gewässer Fische und andere dem F. unterliegende Tiere zu hegen und
Die Rechtswirkung von M. stammt aus einer sehr frühen Schicht des Rechts und ist über alle Kulturkreise verbreitet. Im Alten Testament (
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