Georg, Hl
Inhalt:
G. ist eine legendäre Heiligengestalt (
G. ist eine legendäre Heiligengestalt (
G. ist ein stark zentralisiertes Verw.sregime, welches in Kriegs- und Krisenzeiten bzw. zur Überwindung derselben eingerichtet wurde (daher auch „Übergangsverwaltung“ – vgl. Knemeyer, 342). Der Begriff gouverneur (lat. gubernator
L., ev. Kirchenrechtler, Staatsrechtler und Rechtshistoriker, studierte in
Nach der Nördlinger Ratssatzung von 1407 wird bestraft, welcher dem andern sein zun und etter braeche anseinen garten, wisen oder äckern
G. ist wohl ein Neologismus des 19. Jh.s. Das Wort findet sich nicht in den Wörterbüchern von Adelung (1793) und Grimm (Bd. 5, 1897), dafür aber im jur. Schrifttum seit den dreißiger Jahren, etwa bei Maurenbrecher. In der zweiten Hälfte des 19. Jh.s wird das Wort bei
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