H. (hoffrecht, hovesrecht, hofsbrauch, hofsordnung, hofssprache, ius curiae, ius curtis, lex familiae – wegen der Fülle der Bezeichnungen vgl. DRW V, 1320–23) meint (entsprechend der doppelten Bedeutung des Wortes „Hof“) im weiteren Sinn
Die weiteren Kapitel der D. kennzeichnet ein breites Themenspektrum weltl. und kirchl. R.s ohne klare Systematik (Capitulare mixtum). Gleich an den Anfang rücken mit der Betonung des EintrittR.s der Enkel auch
Nach Studium und Vorbereitungsdienst in München arbeitete R. ab 1842 zunächst als praktischer Jurist. Erst im Revolutionsjahr 1848 promovierte er in Erlangen „Ueber Entstehung der Lex Bajuvariorum“ und habilitiert sich noch im selben Jahr in München über die „Die Kronguts-Verleihungen unter den
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
