Amortisationsgesetzgebung (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Amortisationsgesetzgebung

Gesetze, welche den Übergang von Vermögen auf die Kirche verbieten oder beschränken, haben die Sammelbezeichnung „leges de non admortizando“ („Amortisationsgesetze“) von dem Vergleich der kirchlichen Vermögensträger mit einer „manus mortua“, der „toten Hand“, die das einmal Ergriffene nicht wieder hergibt. Hintergrund sind die Veräußerungsbeschränkungen des kirchlichen Vermögensrechts seit dem 5. Jh. Sie banden auf Dauer alles das für die kirchlichen Zwecke, was

[...]

Verweise

Amortisationsgesetzgebung verweist auf folgende Stichwörter

Adel; Bürgerlichen Gesetzbuch; Bundesrepublik Deutschland; Deutschen Demokratischen Republik; Fiskus; Fränkisches Reich; Immunität; Kirchenregiment, landesherrliches; Klerus; Körperschaften; Nationalversammlung, deutsche; Stiftungsrecht; Testament; „toten Hand“;

Schlagwort

Dem Stichwort Amortisationsgesetzgebung ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Kirche und Kirchenrecht;

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