D. meint im kath. KR den zeremoniellen Vollzug meist entwürdigender Amtsenthebung im Rahmen der Ausstoßung aus dem geistl. Stand (degradatio CodIurCan 2305 § 3) als Gegenstück zur feierl. Amtseinsetzung (
E. (preces primariae, ius primariarum precum) bezeichnet das Recht des dt. Herrschers, später auch der geistlichen u. weltlichen
Von germ. Zeit bis weit ins 18. Jh. hinein spielte das E. unter den vielen Hinrichtungsformen (
Bei der F. gehen eine längere Zeit zwei Entwicklungslinien nebeneinander her, die erst im 19. Jh. miteinander verschmelzen (R. v. Hippel). Während die eine noch sehr jungen Ursprungs ist, aber bald zum Mittelpunkt des Strafensystems wurde, ist die andere zwar schon bis in die fränk. Zeit zurück
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