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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Suche nach bürgerliches

196 Treffer für Ihre Suchanfrage.
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Planck, Gottlieb (1824-1910

Stichwort Planck, Gottlieb (1824-1910
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 27
Spalte 613 – 616
Autoren: Meder, Stephan

Inhalt:

(Deutsches Reich). Obwohl seine Sehkraft ständig abnahm und er 1873 vollständig erblindete, wurde P. 1874 als Vertreter des Gemeinen Rechts in die 1. BGB-Kommission berufen

Juristenstand

Stichwort Juristenstand
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 14
Spalte 1440 – 1443
Autoren: Stolleis, Michael

Inhalt:

, Notare, dann auch der Staatsanwälte und der Verwaltungsjuristen stabilisieren und verbessern sich. Der „politische (Jura-)Professor“ ist ein bürgerliches Leitbild des Vormärz (Rotteck). In der zweiten Hälfte des 19. Jh. wird das polit. Element

Poena arbitraria

Stichwort Poena arbitraria
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 27
Spalte 626 – 629
Autoren: Balogh, Elemér

Inhalt:

Carpzov zurück. Bei ihm durften nämlich die Richter nur Leibesstrafen und bürgerliche Sanktionen, wie fustigatio, amputatio, relegatio, carcer und mulcta pecuniaria verhängen. „Entsprechend dem modernen nulla poena Grundsatz

Mortgage

Stichwort Mortgage
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 23
Spalte 1635 – 1640
Autoren: Hellwege, Phillip

Inhalt:

(ALR I 20 §§ 139–141) und hält es heute noch das geltende dt. Recht in § 1214 Bürgerliches Gesetzbuch. Nach Art. 1372 Allgemeines Bürgerliches

Eheliches Güterrecht

Stichwort Eheliches Güterrecht
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 5
Spalte 1216 – 1221
Autoren: Brauneder, Wilhelm

Inhalt:

. Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeines Landrecht, Bürgerliches Gesetzbuch) auf

Besitz

Stichwort Besitz
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 3
Spalte 547 – 551
Autoren: Olechowski, Thomas

Inhalt:

(Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Tabularbesitz (§ 321): Ihn hat, wessen Recht im Grundbuch eingetragen ist. Er begründet die rechtl. Vermutung eines gültigen Titels und genügt für den Eigentumserwerb. Besitzschutz jedoch kommt

Eigen

Stichwort Eigen
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 6
Spalte 1265 – 1267
Autoren: Lipp, Martin

Inhalt:

, Eigentum), die noch in das Allgemeine Landrecht (I, 8 §§ 16, 21ff.) u. das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (§ 357) Eingang fand. Spezifischer fassbar

Erbfolgeordnung

Stichwort Erbfolgeordnung
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 6
Spalte 1361 – 1365
Autoren: Lipp, Martin

Inhalt:

danach nur näherungsweise gesprochen werden. Das gilt zumindest im Sinne des modernen Parentelen- oder Ordnungsprinzips (§§ 1924ff. BGB, Bürgerliches Gesetzbuch), das erst in der Zeit des jüngeren

Hand wahre Hand

Stichwort Hand wahre Hand
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 11
Spalte 698 – 702
Autoren: Ogris, Werner

Inhalt:

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch [ABGB] Abs. 1 Satz 1 alt: „Die Eigentumsklage findet … nicht statt …“). Seither läuft der ganze Fragenkomplex meist unter der Bezeichnung „Eigentumserwerb kraft guten Glaubens vom Nicht-(oder Schein

Rangordnung der Gläubiger

Stichwort Rangordnung der Gläubiger
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 29
Spalte 1007 – 1010
Autoren: Falk, Ulrich

Inhalt:

Bürgerliches Gesetzbuch (Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter) [Familie, Familienrecht]. Die Norm unterscheidet sieben Abstufungen und setzt die minderjährigen
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