Haftung

Angesehener Gelehrter, Kanzler bei den Herzögen Ernst d. Fromme v. Sachsen-Gotha und Moritz v. Sachsen-Naumburg-Zeitz, Inhaber verschiedener Verwaltungsämter, zuletzt (1691) kurbrandenburg. Geheimrat und Kanzler der neuen Universität
G. ist ein Begriff der rechts- und verfassungsgeschichtlichen Forschung des ausgehenden 18. und 19. Jh.s. Justus
Als R. werden sowohl die Schriftquellen zu den
Die Errichtung der Republik L. (seit 1931 gesetzlich mit der Hauptstadt
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.