Gerichtsgebäude
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Der Gedanke, Gerichte dauerhaft in separaten Gebäuden unterzubringen, kam wohl erst im frühen 18. Jh. auf. 1729 beschloss der
Der Gedanke, Gerichte dauerhaft in separaten Gebäuden unterzubringen, kam wohl erst im frühen 18. Jh. auf. 1729 beschloss der
Den Wahlort zu erreichen, konnte bei laufenden
Auch der Reichstag (
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