Jesuiten
Inhalt:
Von Bedeutung für die Rechtsphilosophie, Gesellschafts- und
Von Bedeutung für die Rechtsphilosophie, Gesellschafts- und
2. Der Sache nach lässt sich die H.-Regel noch vor ihrer Fassung in die einprägsame Parömie nachweisen, und zwar im
Entwicklungsgeschichtlich ist die R. eng mit der Ausbildung eines geordneten Gerichts- und Behördenwesens verknüpft (Sellert, 300). Die R. basiert überwiegend auf vertraglichen Vereinbarungen oder obrigkeitlichen Verordnungen. Bis in die Frühe NZ hinein ist die R. jedoch nicht zwingend auf reine
Die Art und Weise der Beteiligung Fachkundiger war zwangsläufig vom jeweiligen
Der L. (ahd. reōroub; mhd. rêroup; mnd. reroef; auch: walroup) gehört zu den Leichen- bzw. Grabschändungen (
Entsprechend der Wortherkunft (mhd. mort, ‘treulose, unehrliche Tötung’; weiter dagegen der ältere
Der seit dem 15. Jh. nachweisbare Begriff M. wurde wohl aus dem hoch entwickelten ital. Söldnerwesen rezipiert (lat. monstrare, ital. mostra, ‘zeigen’), war jedoch als Harnisch- oder Waffenschau bereits früher militärische Praxis in den Ritter-, Lehns- und
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